Seit September 2016 sind HBCD-haltige Dämmplatten als gefährlicher Abfall eingestuft. Das bedeutet, dass die Platten nicht wie bisher zusammen mit weiterem Müll und Bauschutt verbrannt werden dürfen, sondern sie müssen in speziellen Verbrennungsanlagen einzeln entsorgt werden. Diese Gesetzesänderung führte zu großen Problemen in der Müllentsorgung, die in folgendem Audiobeitrag erläutert werden:
Wegen dieser Probleme musste der Bundesrat schon im Dezember selben Jahres die Deklarierung der HBCD-haltigen Dämmstoffplatten als „gefährlicher Abfall“ für ein Jahr aufheben, um den Engpässen in der Entsorgung entgegenzuwirken.