Landesdenkmalamt Berlin: Rahmenvorgaben zur Sanierung

 Veröffentlicht von am 30. November 2016
Nov 302016
 

Die Fassaden eines Baudenkmales sind mit allen ihren gestalterischen Details in ihrer überlieferten Substanz, einschließlich der Behandlung der Oberflächen zu erhalten.

Überlieferte historische Fenster sind zu erhalten, wenn ihnen ein bautechnischer und gestalterischer Zeugniswert zukommt. Schäden sind sach-und handwerksgerecht zu reparieren.

Einsehen können Sie die Rahmenvorgaben hier.

Kommentare sind derzeit nicht möglich.