Nov 302016
Die Fassaden eines Baudenkmales sind mit allen ihren gestalterischen Details in ihrer überlieferten Substanz, einschließlich der Behandlung der Oberflächen zu erhalten.
Überlieferte historische Fenster sind zu erhalten, wenn ihnen ein bautechnischer und gestalterischer Zeugniswert zukommt. Schäden sind sach-und handwerksgerecht zu reparieren.
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